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AN5.109

11. Das Kapitel über das unbeschwerte Leben

11. Phāsuvihāravagga

Alle vier Himmelsrichtungen

„Mönche und Nonnen, ein Mönch, der fünf Eigenschaften besitzt, ist in allen vier Himmelsrichtungen heimisch. Welche fünf?

Da ist ein Mönch tugendhaft, gezügelt in der Ordenssatzung, verhält sich angemessen und sucht an angemessenen Orten um Almosen nach. Er sieht die Gefahr im kleinsten Fehler und hält die Schulungsregeln ein, die er aufgenommen hat.

Er ist sehr gelehrt, erinnert und behält, was er gehört hat: diese Lehren, die am Anfang gut, in der Mitte gut und am Ende gut sind, bedeutsam und gut ausgedrückt; die ein geistliches Leben beschreiben, das ganz vollständig und rein ist. Er ist sehr gelehrt in diesen Lehren, erinnert sie, übt sie ein, prüft sie mit dem Geist und durchdringt sie gedanklich.

Er ist mit jeder Art von Roben, Almosen, Unterkunft sowie Arznei und Krankenversorgung zufrieden.

Er erlangt nach Wunsch, ohne Mühe und Not, die vier Vertiefungen – Zustände seliger Meditation in diesem Leben, die zum höheren Geist gehören.

Er erlangt mit der Auflösung der Befleckungen in eben diesem Leben die fleckenlose Freiheit des Herzens, die fleckenlose Freiheit durch Weisheit, erkennt sie durch eigene Einsicht und lebt darin.

Ein Mönch, der diese fünf Eigenschaften besitzt, ist in allen vier Himmelsrichtungen heimisch.“

Übersetzung: Deutsch (sabbamitta), English (sujato). Quelle: SuttaCentral / Bilara (gemeinfrei, CC0).