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AN10.156-166

16. Das Kapitel über Personen

16. Puggalavagga

Aufsuchen usw.

„Eine Person, die zehn Eigenschaften besitzt, sollt ihr nicht aufsuchen … sollt ihr aufsuchen … Einer Person, die zehn Eigenschaften besitzt, sollt ihr keine Ehrerbietung erweisen … sollt ihr Ehrerbietung erweisen … Eine Person, die zehn Eigenschaften besitzt, sollt ihr nicht verehren … sollt ihr verehren … Eine Person, die zehn Eigenschaften besitzt, sollt ihr nicht preisen … sollt ihr preisen … Eine Person, die zehn Eigenschaften besitzt, sollt ihr nicht achten … sollt ihr achten … Eine Person, die zehn Eigenschaften besitzt, sollt ihr nicht würdigen … sollt ihr würdigen … Eine Person, die zehn Eigenschaften besitzt, ist kein Erfolg … ist ein Erfolg … Eine Person, die zehn Eigenschaften besitzt, ist nicht rein … ist rein … Eine Person, die zehn Eigenschaften besitzt, siegt nicht über die Einbildung … siegt über die Einbildung … Eine Person, die zehn Eigenschaften besitzt, wächst nicht an Weisheit … wächst an Weisheit …

Eine Person, die zehn Eigenschaften besitzt, fließt über von viel Verderbnis … fließt über von viel Verdienst … Welche zehn? Rechte Ansicht, rechtes Denken, rechte Rede, rechtes Handeln, rechter Lebenserwerb, rechter Einsatz, rechte Achtsamkeit, rechte Versenkung, rechtes Erkennen und rechte Freiheit. Eine Person, die diese zehn Eigenschaften besitzt, fließt über von viel Verdienst.“

Übersetzung: Deutsch (sabbamitta), English (sujato). Quelle: SuttaCentral / Bilara (gemeinfrei, CC0).