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AN5.257-263

26. Das Kapitel über die Ordination

26. Upasampadāvagga

Die zweite Vertiefung usw.

„Mönche und Nonnen, ohne fünf Eigenschaften aufzugeben, kann man nicht in die zweite Vertiefung eintreten und darin verweilen … in die dritte Vertiefung … oder in die vierte Vertiefung … man kann nicht die Frucht des Stromeintritts erlangen … die Frucht der Einmalwiederkehr … die Frucht der Nichtwiederkehr … oder die Vollendung. Welche fünf? Geiz in Bezug auf Wohnraum, Familien, materiellen Besitz, Lob und die Lehre. Ohne diese fünf Eigenschaften aufzugeben, kann man nicht die Vollendung erlangen.

Aber wenn man fünf Eigenschaften aufgibt, kann man in die zweite Vertiefung eintreten und darin verweilen … in die dritte Vertiefung … oder in die vierte Vertiefung … man kann die Frucht des Stromeintritts erlangen … die Frucht der Einmalwiederkehr … die Frucht der Nichtwiederkehr … oder die Vollendung. Welche fünf? Geiz in Bezug auf Wohnraum, Familien, materiellen Besitz, Lob und die Lehre. Wenn man diese fünf Eigenschaften aufgibt, kann man die Vollendung erlangen.“

Übersetzung: Deutsch (sabbamitta), English (sujato). Quelle: SuttaCentral / Bilara (gemeinfrei, CC0).